Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss für Selbstfinanzierer

Programm 430 (Investitionszuschuss)

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Einfamilienwohnhaus? Dann wird Ihr vorbildliches Engagement mit einem Zuschuss belohnt.


Fördermaßnahmen hinsichtlich Fenster und Türen:

Erneuerung der Fenster

Austausch von Außentüren

 

Welche Kosten werden bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren berücksichtigt?

  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
  • Einbau neuer Fenster
  • Austausch vorhandener Verglasung
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
  • Abdichtung der Fugen
  • Dämmung der Rollladenkästen
  • Einbau neuer Fensterbänke und Rollläden
  • notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich
  • Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume

 

Höhe des Zuschusses:

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu

13 125 € pro Wohneinheit, für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 2500 €.

 

Ihre Vorteile:

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Eigentum


W I C H T I G:

Der Antrag auf Förderung muss vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Nähere Infos, aktuelle Konditionen als auch Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de

 

(Wir übernehmen keine Haftung bei Änderungen der Konditionen durch die KfW-Förderbank)