Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss für Selbstfinanzierer
Programm 430 (Investitionszuschuss)
Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Einfamilienwohnhaus? Dann wird Ihr vorbildliches Engagement mit einem Zuschuss belohnt.
Fördermaßnahmen hinsichtlich Fenster und Türen:
Erneuerung der Fenster
Austausch von Außentüren
Welche Kosten werden bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren berücksichtigt?
- Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
- Einbau neuer Fenster
- Austausch vorhandener Verglasung
- Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Abdichtung der Fugen
- Dämmung der Rollladenkästen
- Einbau neuer Fensterbänke und Rollläden
- notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich
- Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume
Höhe des Zuschusses:
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu
13 125 € pro Wohneinheit, für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 2500 €.
Ihre Vorteile:
- Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss auf Ihr Konto
- keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
- gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Eigentum
W I C H T I G:
Der Antrag auf Förderung muss vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Nähere Infos, aktuelle Konditionen als auch Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
(Wir übernehmen keine Haftung bei Änderungen der Konditionen durch die KfW-Förderbank)

